Das Gesetz betreffend das Urheberrecht...
…an Werken der Literatur und der Tonkunst tritt im Deutschen Reich in Kraft. Es spricht den Schöpfern die ausschließlichen Aufführungsrechte der von ihnen geschaffenen Werke zu.
Damit wird ein Spielraum beseitigt, den das Gesetz zum Schutz des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst gelassen hatte: Bei veröffentlichten Text- oder Noten-Ausgaben musste sich der Autor seine Rechte durch gedruckte Formulierungen selbst vorbehalten – während er damit zwar Eigentümer seiner Schöpfung blieb, aber meist gar nicht die Möglichkeiten besaß, Aufführungen seiner Werke durchzuführen und damit Einkommen zu erzielen.
Mit dem Gesetz betreffend das Urheberrecht… ist nunmehr der Weg für eine echte Verwertungsgesellschaft geebnet, die anstelle der Schöpfer (bei denen die Urheber- und Aufführungsrechte dauerhaft verblieben) für jede Darbietung Gebühren erheben und sie an die Urheber weiterreichen kann.[3]
Das Weltmusikfest...
…der Internationalen Gesellschaft für Neue Musik (IGNM / ISCM / SIMC) findet bis zum 22. Juni in Baden-Baden statt, organisiert von Joachim E. Berendt. Neben Werken von Pierre Boulez, der auf dem traditionsreichen Fest als Sieger hervorgeht, spielt auch die deutsche Jazzmusik inzwischen eine Rolle. So sind das Orchester Kurt Edelhagen, die All Stars, der Tenorsaxophonist Don Byas und der Sänger Wolfgang Sauer diesmal mit von der Partie.[1|2]