Ein Verfahren zur Herstellung flexibler Tonträger („Flexis“), das insbesondere für (Bild-)Schallkarten oder Tonpostkarten seit etwa 1960 in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung fand.[1]
Das Besondere am Brandenburger Verfahren war das Fehlen eines Papier- oder Pappträgers,[1] während vorher bei der Produktion von Schallkarten die tontragende Schicht meist auf Pappe laminiert wurde: Stattdessen presste man nun zwei Polyvinylchlorid-(PVC-)Folien ohne diese Zwischenschicht heiß zusammen, wobei die eine PVC-Folie Bildmotive oder Schriftdruck tragen konnte und die andere PVC-Folie ausschließlich die Tonrillengravur trug.
Durch diese Einheit zweier völlig gleicher Materialien kam es auch bei Temperatur- und Feuchtigkeitswechseln zu keinen Verwerfungs- oder Ablösungserscheinungen beider Schichten. Lediglich an den Rändern der Tonträger lösten sich beide Folien manchmal durch rein mechanische, starke Beanspruchung (wie Knicke o.ä.) leicht voneinander ab.
Quellen
- Leitfaden für Presse und Werbung. (14. Jahrgang) Stamm: Essen 1961, S. 15.