13. Januar

Aus der Jahrestage-Sammlung des Lale-Andersen-Archivs

Lale-Andersen-Archiv
13. Januar 1791

Das weltweit erste Urheberrechtsgesetz...

…tritt nur wenige Monate nach Beginn der Französischen Revolution in Kraft. Laut diesem sind die geistigen Werke eines Autors unter allen Besitztümern die persönlichsten und unangreifbarsten, mithin nicht auf einen anderen übertragbar. (Hierin unterscheidet es sich von der 1709 entstandenen und 1710 erlassenen Copyright-Verfügung der britischen Königin Ann, die dem Autor ein übertragbares Recht einräumte, seinen Text – durch einen auf 14 Jahre festgelegten Drucker seiner Wahl – vervielfältigen zu lassen.)[1|2]

Durch die Nationalversammlung wurde, auf Betreiben des Komponisten Beaumarchais, den Autoren von dramatischen und musikalischen Bühnenwerken das ausschließliche Aufführungsrecht auf Lebenszeit und bis 5 Jahre über den Tod hinaus gewährt.[3] Das Eigentum an musikalischen Werken wurde am 24. Juli 1793 geregelt und die Wahrung der Urheberrechte nun bis 10 Jahre über den Tod hinaus auch den Erben der Schöpfer zugebilligt.[1]

Diesem französischen Erlass zum Schutz geistigen Eigentums vorausgegangen waren Gründung und Arbeit der ersten Urheberrechtsgesellschaft der Welt, des Bureau de Législation Dramatique in Paris 1777. Das Recht eines Urhebers an seinen geistigen Schöpfungen – auch wenn hiermit zunächst nur Bühnenwerke gemeint waren – erlangte somit erstmalig einen gesetzlichen, individuellen Schutz.[1]